Oft kann der Kaufpreis nicht vollständig aus eigenem Vermögen aufgebracht werden, sondern es ist zusätzlich die Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank erforderlich. Im Darlehensvertrag sind die Bedingungen des Darlehens vereinbart, insbesondere die Laufzeit und der Zinssatz des Darlehens.
Allerdings verlangt die Bank in aller Regel Sicherheiten für den Fall, dass der Käufer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Als Eigentümer oder Erwerber eines Grundstücks kann der Käufer dieses als Sicherheit verwenden, indem er zugunsten der Bank eine Grundschuld (oder in der Praxis heute die Ausnahme: eine Hypothek) bestellt, die sodann in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, das verpfändete Grundstück bei Eintritt des Sicherungsfalles versteigern zu lassen.
Ist die Finanzierung bereits bei Abschluss des Kaufvertrages geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages – bestenfalls in einem Termin oder zumindest zeitnah danach – beurkundet werden. Dies beschleunigt die Abwicklung des Kaufvertrages erheblich.
Die Aufnahme eines Darlehens und die entsprechende Absicherung durch ein Grundpfandrecht kann unabhängig von einem konkreten Immobilienerwerb ebenso erforderlich sein, wenn eine Finanzierung sonstiger Anschaffungen erforderlich ist.
Zum Inhalt einer Grundschuld (Schuldanerkenntnis, Dingliche und Persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Zinssatz der Grundschuld) oder zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch (wobei der Löschungsantrag notariell beglaubigt werden muss) beraten wir Sie gerne.