Dr. Maximilian Bönner, LL.M. Alte Freiheit 26, 42103 Wuppertal |
Tel. 0202 / 946 33 14 0 Fax 0202 / 946 33 14 10 E-Mail: info@notar-boenner.de |
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.30 bis 18.00 Uhr und nach Terminabsprache |
Überblick über unsere Leistungen…
Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zu Richtern kümmern sich Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld.
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind Notare dabei nicht Vertreter nur einer Partei. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, das von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
Dabei besteht der Grundsatz der freien Notarwahl, d.h. dass der Notar frei gewählt und damit auch ein Notar beauftragt werden kann, dessen Amtssitz nicht am Wohnort des Auftraggebers ist oder nicht mit der Lage des Vertragsgegenstandes (etwa des Grundbesitzes) übereinstimmt. Jeder kann sich also den „Notar seines Vertrauens“ frei aussuchen.
Umgekehrt bin allerdings ich bei Beurkundungen, die wir krankheitsbedingt bei Ihnen zu Hause vornehmen sollen, grundsätzlich auf meinen Amtsbereich beschränkt. Dies ist der Bezirk des Amtsgerichts Wuppertal. Außerhalb meines Amtsbereichs sind Auswärtsbeurkundungen nur in Ausnahmefällen zulässig. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Weitere Informationen zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Wuppertal finden Sie auf der Internetseite des Gerichts.
Notare sind zuständig für Beurkundungen jedweder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Auch die Auswirkungen des Internationalen Privatrechts (Fälle mit Auslandsberührung) haben wir immer für Sie im Blick.
Nachfolgend findet sich ein Überblick über einige der wichtigsten notariellen Tätigkeitsbereiche: